INVESTIERENDE MITGLIEDSCHAFT

Ab 500 Euro kann jede*r als investierendes Genossenschaftsmitglied Teil des Projekts werden und Geld investieren. Als investierendes Mitglied wirst du über alle Aktivitäten informiert, zu Veranstaltungen und Hoffesten eingeladen, musst dich jedoch nicht an den Entscheidungsprozessen der Genossenschaft beteiligen. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 500€. Du kannst einen oder mehrere Anteile übernehmen. Dein Geld unterstützt so unmittelbar die Genossenschaft und deren Vision.

Fragen zu investierender Mitgliedschaft beantworten wir hier:

Wie hoch ist ein Anteil? Wie viele Anteile kann ich kaufen?

Ein Geschäftsanteil beträgt 500 Euro. Ein Mitglied kann maximal 70 Geschäftsanteile besitzen. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder werden nicht verzinst. 

Welche Erwartungen bzw. Verpflichtungen gibt es an mich als investierendes Mitglied?

Wir wünschen uns vor allem, dass alle Mitglieder – ordentlich und investierend – eine gemeinsame Haltung und Vision teilen: Das Ziel der Genossenschaft ist es, durch ökologische Landwirtschaft, Bildungsarbeit sowie Gemeinschaftsbildung den ökologischen und sozialen Wandel voranzutreiben.

Als investierendes Mitglied wirst du über Aktivitäten der Genossenschaft informiert und zu Veranstaltungen und Hoffesten eingeladen. Du kannst an der Generalversammlung teilnehmen und dich einbringen. Du hast dort Mitspracherecht, jedoch kein Stimmrecht und kein aktives Wahlrecht.

Was macht die Genossenschaft mit den Anteilen?

Die Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert. Wir streben eine stabile finanzielle Lage an, um bezahlbaren Wohnraum zu bieten sowie um ökologisch innovative Projekte und Bildungsangebote realisieren zu können. Der erzielte Jahresüberschuss wird nach einem Stufenmodell in einer festgelegten Reihenfolge verwendet: 1. Instandhaltung der Infrastruktur,  2. Bildung einer gesetzlich festgelegten Rücklage, 3. Investition in die Landwirtschaft und den Lernort. Über die Verwendung des Jahresüberschusses, der über Punkt 1 und 2 hinausgeht, stimmt die Generalversammlung ab.

Was passiert mit meinem Anteil, wenn die Genossenschaft wider Erwarten zahlungsunfähig ist?

Sollte die Genossenschaft wider Erwarten zahlungsunfähig werden, haften die Mitglieder mit ihren Genossenschaftsanteilen. Darüber hinaus tragen sie keine weitere Verantwortung und müssen nicht mit weiteren Forderungen rechnen. Ein Insolvenzplan kann die Auflösung verhindern.

Wie kündige ich einen Anteil? Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Genossenschaftsanteile sind vertraglich durch eine Beitrittserklärung geregelt. Für diesen Vertrag gilt eine Kündigungsfrist bis zum 30.6. eines jeden Jahres. Zum 31.12. desselben Jahres wird die Kündigung wirksam. Bei ausreichendem Geschäftsguthaben werden die Anteile bis zum 30.6. des darauffolgenden Jahres ausgezahlt.

Wie kündige ich einen Anteil? Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Mitgliedschaft oder einzelne Anteile können zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich gekündigt werden. 

Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss, Übertragung aller Anteile, Tod oder im Fall einer Körperschaft durch deren Auflösung.

Wie funktioniert eine Übertragung? Kann ich meinen Anteil einfach weiterverkaufen?

Ein Genossenschaftsmitglied kann ein neues Mitglied werben, um seine Anteile zu übertragen. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch eine Zustimmung der Generalversammlung. Hierfür kann ein/e Anwärter*in einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der Genossenschaft stellen. Der Vorstand beruft eine Generalversammlung ein, damit alle Mitglieder gleichberechtigt über die Aufnahme entscheiden können.

Was ist, wenn ich das Geld kurzfristig selbst benötige?

Wenn Du Deine Mitgliedschaft zum Jahresende kündigst, erhältst du deine Genossenschaftsanteile in der Regel im folgenden Jahr zurück. In der Satzung gibt es eine Mindestkapitalregelung von 80%, um die Genossenschaft zu schützen, zahlungsunfähig zu werden, falls mehrere Mitglieder mit vielen Genossenschaftsanteilen gleichzeitig kündigen. Die Übertragung der Anteile ist eine Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und die Auszahlung zu sichern.

Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung und den Erwerb eines Anteils mit Zustimmung der Generalversammlung erworben. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Du bekundest dein Interesse per E-Mail oder Telefon.
  2. Du bekommst die Beitrittserklärung zugeschickt, füllst diese aus und schickst sie an uns zurück.
  3. Der Vorstand beruft eine Mitgliederversammlung ein, die über die Aufnahme entscheidet.
  4. Du zeichnest deine(n) Anteil(e) und überweist den entsprechenden Betrag.
  5. Du bist willkommenes investierendes Mitglied der Schäferei Arensnest eG!
Wer ist die Ansprechperson, wenn ich Interesse oder Fragen habe?

Schreibe an info@arensnest.de

Solltest du mehr wissen wollen über die Ziele, Organe und Entscheidungsstrukturen der Genossenschaft, besuche gerne unsere Genossenschaftsseite.